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AGB

Leistungen für Unternehmen

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Bedingungen sind für Verträge mit Kevin Hillman, Impulsphase – Agentur für digitale Medien, Bredkamp 31, 22589 Hamburg, Deutschland, unter der Geschäftsbezeichnung New Frontier Labs bestimmt. Kontakt: kontakt@impulsphase.de. Sie gelten nach wirksamer Einbeziehung für individuelle Softwareentwicklung, Automationen, KI-Integration und damit verbundene Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern oder für die Nutzung eigener SaaS-Produkte. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung vereinbart wird.

2. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

Die Website dient der Information und Kontaktanbahnung. Eine Anfrage ist keine Bestellung. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über das konkrete Angebot zustande. Angebot und Leistungsbeschreibung legen insbesondere Ziel, Ergebnisse, Abgrenzungen, technische Umgebung, Mitwirkung, Zeitplan, Vergütung und etwaige laufende Leistungen fest.

Ergebnisbezogene Entwicklung wird als Werkleistung behandelt, soweit ein bestimmter Erfolg geschuldet ist. Bei Beratung oder zeitbezogener Unterstützung ohne vereinbarten Erfolg ist die fachgerechte Tätigkeit geschuldet. Die Bezeichnung eines Angebots allein ändert seine rechtliche Einordnung nicht. Eine vereinbarte Funktionsfähigkeit oder ein vereinbartes Arbeitsergebnis bleibt geschuldet.

3. Zusammenarbeit und Änderungen

Der Kunde stellt die vereinbarten Informationen, Ansprechpartner, Zugänge und rechtmäßig nutzbaren Materialien rechtzeitig bereit. Zugriffsrechte werden auf den erforderlichen Umfang begrenzt. Beide Seiten weisen auf erkennbare Unklarheiten und Risiken hin. Testdaten, Freigaben für Produktivzugriffe und Zuständigkeiten für Datensicherungen werden im Projekt festgelegt.

Bei Änderungswünschen stimmen die Parteien den zusätzlichen oder entfallenden Umfang und Auswirkungen auf Vergütung und Termine vor der Umsetzung ab. Ein Änderungswunsch löst nicht automatisch Zusatzkosten aus. Bei fehlender Mitwirkung erläutert New Frontier Labs die konkrete Behinderung und deren Folgen; Termine werden nur im erforderlichen Umfang angepasst. Gesetzliche Rechte beider Seiten bleiben bestehen.

4. Vergütung und Fremdkosten

Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten Preise und das Abrechnungsmodell. Dort als Nettopreise ausgewiesene Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Auslagen, externe Lizenzen, API-Verbrauch und Hostingkosten werden nur nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich berechnet.

Abschläge, Zahlungsplan, Budgets und Abrechnungsnachweise werden projektbezogen vereinbart. Ohne besondere Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln zur Fälligkeit und zum Verzug. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte werden nicht eingeschränkt.

5. Übergabe, Abnahme und Mängel

Bei Werkleistungen stellt New Frontier Labs das vereinbarte Ergebnis zur Prüfung und Abnahme bereit. Maßgeblich sind die vereinbarten Anforderungen und die gesetzlichen Abnahmeregeln. Festgestellte Mängel sollen nachvollziehbar beschrieben werden; unwesentliche Mängel verhindern die Abnahme nach Maßgabe des Gesetzes nicht. Gesetzliche Mängelrechte und Verjährungsfristen bleiben erhalten.

Eine pauschale Abnahme allein durch Schweigen, Bezahlung oder produktive Nutzung wird durch diese Bedingungen nicht festgelegt. Bei reinen Dienstleistungen findet keine werkvertragliche Abnahme statt; Ansprüche wegen Pflichtverletzungen bleiben bestehen.

6. Nutzungsrechte, Quellcode und bestehende Komponenten

Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der darauf entfallenden Vergütung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Umfang eingeräumt. Erforderliche Prüfungsrechte bestehen bereits während der Abnahmephase.

Exklusivität, Weiterverkauf, Unterlizenzierung sowie die Übergabe von Quellcode, Repository, Dokumentation und Zugangsdaten werden ausdrücklich im Angebot geregelt. Gesetzlich zwingende Nutzungsbefugnisse, insbesondere für Sicherungskopien und zulässige Programmuntersuchung, bleiben unberührt.

Bereits vorhandene Werkzeuge, allgemeine Bibliotheken, Methoden und wiederverwendbare Komponenten werden nicht allein durch ihre Verwendung exklusiv auf den Kunden übertragen. Soweit sie Bestandteil des Ergebnisses sind, erhält der Kunde die für dessen vertragsgemäße Nutzung notwendigen Rechte. Komponenten Dritter und Open-Source-Software unterliegen ihren jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen. Relevante Lizenzpflichten und Einschränkungen werden vor der verbindlichen Auswahl offengelegt; erforderliche Lizenzhinweise werden mitgeliefert. Kundendaten und vertrauliche Inhalte dürfen nicht in anderen Projekten wiederverwendet werden.

7. KI-Systeme, Datenfreigaben und externe Anbieter

Für eine KI-Integration werden Zweck, eingesetzte Anbieter und Modelle, zugelassene Datenarten, Übertragungswege sowie notwendige menschliche Prüfungen im Projekt festgelegt. Die Beauftragung erlaubt nicht pauschal, vertrauliche oder personenbezogene Kundendaten an beliebige KI-Anbieter weiterzugeben. Vor einer solchen Verarbeitung werden Befugnisse, Datenschutzrollen, Anbieterbedingungen und etwaige Drittlandübermittlungen geprüft und die erforderlichen Vereinbarungen getroffen.

Eine Nutzung von Kundendaten zum Training allgemeiner KI-Modelle ist durch diese Bedingungen nicht gestattet. Eine gegebenenfalls gewünschte abweichende Nutzung erfordert eine gesonderte, rechtlich zulässige Vereinbarung und eine eigene Prüfung der Rechte betroffener Personen.

KI-Ausgaben können sachlich falsch oder unvollständig sein. Erforderliche Prüf- und Freigabeschritte werden deshalb am vereinbarten Einsatz ausgerichtet. Dieser Hinweis hebt vereinbarte Qualitätsanforderungen, Schutzmaßnahmen oder die Verantwortung von New Frontier Labs für eigene Leistungen nicht auf. Die Verantwortung für Änderungen und Ausfälle externer Dienste richtet sich nach der Leistungsvereinbarung und dem Gesetz; ein pauschaler Haftungsausschluss wird nicht vereinbart.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Zugang erhalten nur Personen, die ihn dafür benötigen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Ausnahmen gelten für rechtmäßig bereits bekannte oder öffentlich bekannte Informationen sowie gesetzlich erforderliche Offenlegungen. Die Pflicht gilt nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

Verarbeitet New Frontier Labs personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO einschließlich der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Diese AGB ersetzen sie nicht. Eine Referenznennung oder Veröffentlichung von Kundenlogos bedarf einer gesonderten Freigabe.

9. Betrieb, Pflege und Vertragsende

Hosting, laufender Betrieb, Support, Sicherheitsupdates, Reaktionszeiten und zugesicherte Verfügbarkeit sind nur in dem Umfang Vertragsleistung, der ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich geschuldet ist. Für laufende Leistungen werden Verantwortlichkeiten, Laufzeit, Kündigung, Datenausgabe und Übergabe gesondert festgelegt. Ohne abweichende Vereinbarung gelten die gesetzlichen Beendigungsrechte.

Bei Beendigung werden überlassene Zugänge und Daten nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben herausgegeben, zurückgegeben oder gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Rechte zur Beweissicherung bleiben unter angemessener Zugriffsbeschränkung gewahrt.

10. Haftung und Schlussbestimmungen

Die Haftung beider Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Regelungen. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen an ihre Stelle.